Erklärung zur Barrierefreiheit

Lehmann Personalmanagement GmbH ist bemüht im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit basieren auf §§ 3 Absätze 1 bis 4 sowie § 4 der BITV 2.0, die gemäß § 12d BGG erlassen wurde. Diese Anforderungen stimmen größtenteils mit den Vorgaben der „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“ (WCAG 2.1 AA) überein.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain auf der Sie sich aktuell befinden im Einklang mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).

Wir setzen uns ständig dafür ein, unser Template noch barrierefreier zu gestalten und überprüfen es regelmäßig mit Stichproben. Eine Übereinstimmung kann dabei jedoch nur für einzelne Seiten festgestellt werden. Um sicherzustellen, dass die gesamte Website barrierefrei ist, müssten alle Seiten geprüft werden – was bei großen Websites jedoch nicht praktikabel ist. Stattdessen hilft es, eine Auswahl an Seiten zu testen, die möglichst alle möglichen Barrieren abdeckt, um die Zugänglichkeit der gesamten Website zu beurteilen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unser Template entspricht weitestgehend der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei (Geben Sie hier an, welche Bereiche Ihrer Website barrierefrei sind und wo möglicherweise noch Unsicherheiten bestehen):

  • Es besteht die Möglichkeit, dass in unserem Template Fachterminologie verwendet wird, anstatt Formulierungen in leicht verständlicher Sprache. Dies liegt daran, dass zu den primären Nutzer unseres Templates auch Fachexperten gehören.
  • Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.
  • Außerdem kann für eingebettete Inhalte wie Bilder, YouTube-Videos, Verlinkung oder Inhalte aus anderen Quellen wie externen Datenbanken keine Barrierefreiheit garantiert werden.
  • Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die externen Websites, die wir durch Links bereitstellen, barrierefrei sind.

Wir sind derzeit dabei, die Barrieren in unserem Template so schnell wie möglich zu beseitigen.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von Lehmann Personalmanagement GmbH aufgefallen? Oder Sie haben Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.


Sie können uns per E-Mail schreiben: Info@~@LmPm.de.
Oder uns telefonisch +49 89-999 83 00 0 kontaktieren.
 

Lehmann Personalmanagement GmbH
Schwanthalerstraße 75a
80336 München
Deutschland

 

Hinweis zum Schlichtungsverfahren

Sollte nach Ihrem Feedback über den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG einzuschalten. Die Aufgabe der Schlichtungsstelle besteht darin, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei, und es ist nicht erforderlich, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

Detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens sowie zur Antragstellung finden Sie unter: schlichtungsstelle-bgg.de.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.12.2025 erstellt.